Leistungen

In unserem ersten Termin, dem sogenannten Erstgespräch, haben Sie die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, mir Ihre Problematik soweit bekannt zu schildern und sich erstmals mit meinem Vorgehen und meinen Vorschlägen vertraut zu machen. Nachdem ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gemacht habe, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung darüber geben, welche Vorgehensweise für Sie geeignet scheint.

Nach den ersten vier bis fünf probatorischen Sitzungen kann dann je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Stundenzahl ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.

Einzelpsychotherapie

Die Psychotherapie findet üblicherweise in 50-minütigen Einzelsitzungen einmal pro Woche statt. Je nach Schweregrad der Symptomatik und therapeutischer Notwendigkeit kann die Frequenz zu Anfang oder während des Therapieverlaufs (insbesondere während der Reizkonfrontation bei Zwangsstörungen) erheblich gesteigert, aber auch im weiteren Verlauf auf ein- bis zweimal monatlich reduziert werden.

Je nach Erfordernis für den weiteren Therapieerfolg führe ich im Rahmen der Einzeltherapie auch gerne Partner- und Familiengespräche durch.

Beratung von Angehörigen

Angehörige und nahestehende Bezugspersonen erkennen häufig die Notwendigkeit für eine professionelle Hilfe frühzeitiger als der psychisch Erkrankte oder sind von den Auswirkungen der Krankheit selbst betroffen. Im Rahmen von Beratungsgesprächen können Angehörige oder nahestehende Bezugspersonen Termine vereinbaren. Hierbei werden sowohl Fragen der Behandlungswürdigkeit von psychischen Störungen als auch geeignete Behandlungsalternativen  besprochen. Bei Bedarf wird der erfolgreiche Weg in die Therapie aufgezeigt.

Gruppenpsychotherapie

In Abhängigkeit von der Nachfrage und den Bedürfnissen meiner Patienten führe ich auch Gruppentherapien durch. Hierzu ist zunächst ein Erstgespräch im Einzelsetting sinnvoll, damit ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen und abschätzen kann, ob Sie von der gewünschten Gruppentherapie profitieren könnten. Bis zum Beginn einer Gruppentherapie kann es zu Wartezeiten kommen.

Videosprechstunde

Nach persönlichem Kennenlernen im Erstgespräch kann in einzelnen Ausnahmefällen (z. B. Pandemie) die Videosprechstunde über einen zertifizierten Anbieter erfolgen

Ausschlusskriterium

Bei akuter Suizidalität, akuten Psychosen oder Manien ist eine ambulante Psychotherapie kontraindiziert. Diese Erkrankungen werden aufgrund dessen nicht in meiner Praxis behandelt. In diesem Fall sollten Sie sich dringend an einen niedergelassenen Psychiater wenden oder sich direkt in die Notfallambulanz einer psychiatrischen Klinik begeben. Ebenso behandle ich keine Alkohol- oder anderen Substanzabhängigkeiten.

Leistungen

In unserem ersten Termin, dem sogenannten Erstgespräch, haben Sie die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, mir Ihre Problematik soweit bekannt zu schildern und sich erstmals mit meinem Vorgehen und meinen Vorschlägen vertraut zu machen. Nachdem ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gemacht habe, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung darüber geben, welche Vorgehensweise für Sie geeignet scheint.

Nach den ersten vier bis fünf probatorischen Sitzungen kann dann je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Stundenzahl ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.

Einzelpsychotherapie

Die Psychotherapie findet üblicherweise in 50-minütigen Einzelsitzungen einmal pro Woche statt. Je nach Schweregrad der Symptomatik und therapeutischer Notwendigkeit kann die Frequenz zu Anfang oder während des Therapieverlaufs (insbesondere während der Reizkonfrontation bei Zwangsstörungen) erheblich gesteigert, aber auch im weiteren Verlauf auf ein- bis zweimal monatlich reduziert werden.

Je nach Erfordernis für den weiteren Therapieerfolg führe ich im Rahmen der Einzeltherapie auch gerne Partner- und Familiengespräche durch.

Beratung von Angehörigen

Angehörige und nahestehende Bezugspersonen erkennen häufig die Notwendigkeit für eine professionelle Hilfe frühzeitiger als der psychisch Erkrankte oder sind von den Auswirkungen der Krankheit selbst betroffen. Im Rahmen von Beratungsgesprächen können Angehörige oder nahestehende Bezugspersonen Termine vereinbaren. Hierbei werden sowohl Fragen der Behandlungswürdigkeit von psychischen Störungen als auch geeignete Behandlungsalternativen  besprochen. Bei Bedarf wird der erfolgreiche Weg in die Therapie aufgezeigt.

Gruppenpsychotherapie

In Abhängigkeit von der Nachfrage und den Bedürfnissen meiner Patienten führe ich auch Gruppentherapien durch. Hierzu ist zunächst ein Erstgespräch im Einzelsetting sinnvoll, damit ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen und abschätzen kann, ob Sie von der gewünschten Gruppentherapie profitieren könnten. Bis zum Beginn einer Gruppentherapie kann es zu Wartezeiten kommen.

Videosprechstunde

Nach persönlichem Kennenlernen im Erstgespräch kann in einzelnen Ausnahmefällen (z. B. Pandemie) die Videosprechstunde über einen zertifizierten Anbieter erfolgen

Ausschlusskriterium

Bei akuter Suizidalität, akuten Psychosen oder Manien ist eine ambulante Psychotherapie kontraindiziert. Diese Erkrankungen werden aufgrund dessen nicht in meiner Praxis behandelt. In diesem Fall sollten Sie sich dringend an einen niedergelassenen Psychiater wenden oder sich direkt in die Notfallambulanz einer psychiatrischen Klinik begeben. Ebenso behandle ich keine Alkohol- oder anderen Substanzabhängigkeiten.

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In unserem ersten Termin, dem sogenannten Erstgespräch, haben Sie die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, mir Ihre Problematik soweit bekannt zu schildern und sich erstmals mit meinem Vorgehen und meinen Vorschlägen vertraut zu machen. Nachdem ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gemacht habe, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung darüber geben, welche Vorgehensweise für Sie geeignet scheint.

Nach den ersten vier bis fünf probatorischen Sitzungen kann dann je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Stundenzahl ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.

Einzelpsychotherapie

Die Psychotherapie findet üblicherweise in 50-minütigen Einzelsitzungen einmal pro Woche statt. Je nach Schweregrad der Symptomatik und therapeutischer Notwendigkeit kann die Frequenz zu Anfang oder während des Therapieverlaufs (insbesondere während der Reizkonfrontation bei Zwangsstörungen) erheblich gesteigert, aber auch im weiteren Verlauf auf ein- bis zweimal monatlich reduziert werden.

Je nach Erfordernis für den weiteren Therapieerfolg führe ich im Rahmen der Einzeltherapie auch gerne Partner- und Familiengespräche durch.

Beratung von Angehörigen

Angehörige und nahestehende Bezugspersonen erkennen häufig die Notwendigkeit für eine professionelle Hilfe frühzeitiger als der psychisch Erkrankte oder sind von den Auswirkungen der Krankheit selbst betroffen. Im Rahmen von Beratungsgesprächen können Angehörige oder nahestehende Bezugspersonen Termine vereinbaren. Hierbei werden sowohl Fragen der Behandlungswürdigkeit von psychischen Störungen als auch geeignete Behandlungsalternativen  besprochen. Bei Bedarf wird der erfolgreiche Weg in die Therapie aufgezeigt.

Gruppenpsychotherapie

In Abhängigkeit von der Nachfrage und den Bedürfnissen meiner Patienten führe ich auch Gruppentherapien durch. Hierzu ist zunächst ein Erstgespräch im Einzelsetting sinnvoll, damit ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen und abschätzen kann, ob Sie von der gewünschten Gruppentherapie profitieren könnten. Bis zum Beginn einer Gruppentherapie kann es zu Wartezeiten kommen.

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Bei akuter Suizidalität, akuten Psychosen oder Manien ist eine ambulante Psychotherapie kontraindiziert. Diese Erkrankungen werden aufgrund dessen nicht in meiner Praxis behandelt. In diesem Fall sollten Sie sich dringend an einen niedergelassenen Psychiater wenden oder sich direkt in die Notfallambulanz einer psychiatrischen Klinik begeben. Ebenso behandle ich keine Alkohol- oder anderen Substanzabhängigkeiten.

Termine

Termine nur nach Vereinbarung! Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte spätestens 24 h vorher Bescheid geben. Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine muss ich leider in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Privatpraxis

Dr. med. Nicole Wagner
Am Griesfeld 4a
86938 Schondorf am Ammersee

Tel.   08192 9967888
Fax   08192 9967678
info@psychotherapie-nicole-wagner.de

Datenschutzerklärung

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