Kosten

Als niedergelassene Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bin ich im Arztregister Bayern eingetragen. In der Regel wird für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten die ambulante Psychotherapie von ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Da es aber auch hier je nach Vertragsgrundlage Unterschiede im Umfang der Kostenerstattung geben kann, ist es ratsam, sich vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie  bei seiner jeweiligen privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe zu informieren. Gerne berate ich Sie hierzu in unserem Erstgespräch.

Grundlage für die Abrechnung all meiner privatärztlichen Leistungen ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Gerne gebe ich Ihnen hierzu näheren Einblick im Erstgespräch.

Gruppentherapie wird generell als Selbstzahler-Leistung abgerechnet.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte kann evtl. das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Frage kommen. Nach dem Einführen der neuen Psychotherapierichtlinie von 2017 ist die Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen leider deutlich zurückgegangen und nur noch in Einzelfällen möglich. Näheres entnehmen Sie bitte hierzu folgendem Link:

www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Selbstzahler

Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapiestunden selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Daten von Ihnen an die Krankenversicherung weitergegeben und die Therapie kann häufig zügiger begonnen werden, da der zeitlich erhebliche Aufwand der Antragsstellung mit anschließender Begutachtung durch die Krankenkasse wegfällt. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.

Kosten

Als niedergelassene Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bin ich im Arztregister Bayern eingetragen. In der Regel wird für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten die ambulante Psychotherapie von ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Da es aber auch hier je nach Vertragsgrundlage Unterschiede im Umfang der Kostenerstattung geben kann, ist es ratsam, sich vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie  bei seiner jeweiligen privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe zu informieren. Gerne berate ich Sie hierzu in unserem Erstgespräch.

Grundlage für die Abrechnung all meiner privatärztlichen Leistungen ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Gerne gebe ich Ihnen hierzu näheren Einblick im Erstgespräch.

Gruppentherapie wird generell als Selbstzahler-Leistung abgerechnet.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte kann evtl. das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Frage kommen. Nach dem Einführen der neuen Psychotherapierichtlinie von 2017 ist die Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen leider deutlich zurückgegangen und nur noch in Einzelfällen möglich. Näheres entnehmen Sie bitte hierzu folgendem Link:

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Selbstzahler

Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapiestunden selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Daten von Ihnen an die Krankenversicherung weitergegeben und die Therapie kann häufig zügiger begonnen werden, da der zeitlich erhebliche Aufwand der Antragsstellung mit anschließender Begutachtung durch die Krankenkasse wegfällt. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.

Kosten

Als niedergelassene Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bin ich im Arztregister Bayern eingetragen. In der Regel wird für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten die ambulante Psychotherapie von ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Da es aber auch hier je nach Vertragsgrundlage Unterschiede im Umfang der Kostenerstattung geben kann, ist es ratsam, sich vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie  bei seiner jeweiligen privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe zu informieren. Gerne berate ich Sie hierzu in unserem Erstgespräch.

Grundlage für die Abrechnung all meiner privatärztlichen Leistungen ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Gerne gebe ich Ihnen hierzu näheren Einblick im Erstgespräch.

Gruppentherapie wird generell als Selbstzahler-Leistung abgerechnet.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte kann evtl. das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Frage kommen. Nach dem Einführen der neuen Psychotherapierichtlinie von 2017 ist die Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen leider deutlich zurückgegangen und nur noch in Einzelfällen möglich. Näheres entnehmen Sie bitte hierzu folgendem Link:

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Selbstzahler

Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapiestunden selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Daten von Ihnen an die Krankenversicherung weitergegeben und die Therapie kann häufig zügiger begonnen werden, da der zeitlich erhebliche Aufwand der Antragsstellung mit anschließender Begutachtung durch die Krankenkasse wegfällt. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.

Termine

Termine nur nach Vereinbarung! Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte spätestens 24 h vorher Bescheid geben. Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine muss ich leider in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Privatpraxis

Dr. med. Nicole Wagner
Am Griesfeld 4a
86938 Schondorf am Ammersee

Tel.   08192 9967888
Fax   08192 9967678
info@psychotherapie-nicole-wagner.de

Datenschutzerklärung

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