Leistungen
In unserem ersten Termin, dem sogenannten Erstgespräch, haben Sie die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, mir Ihre Problematik soweit bekannt zu schildern und sich erstmals mit meinem Vorgehen und meinen Vorschlägen vertraut zu machen. Nachdem ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gemacht habe, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung darüber geben, welche Vorgehensweise für Sie geeignet scheint.
Nach den ersten vier bis fünf probatorischen Sitzungen kann dann je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Stundenzahl ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.
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In unserem ersten Termin, dem sogenannten Erstgespräch, haben Sie die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, mir Ihre Problematik soweit bekannt zu schildern und sich erstmals mit meinem Vorgehen und meinen Vorschlägen vertraut zu machen. Nachdem ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gemacht habe, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung darüber geben, welche Vorgehensweise für Sie geeignet scheint.
Nach den ersten vier bis fünf probatorischen Sitzungen kann dann je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Stundenzahl ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.
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In unserem ersten Termin, dem sogenannten Erstgespräch, haben Sie die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, mir Ihre Problematik soweit bekannt zu schildern und sich erstmals mit meinem Vorgehen und meinen Vorschlägen vertraut zu machen. Nachdem ich mir einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gemacht habe, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung darüber geben, welche Vorgehensweise für Sie geeignet scheint.
Nach den ersten vier bis fünf probatorischen Sitzungen kann dann je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Stundenzahl ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.